über die Übungsköpfe, die den Auszubildenden während der ÜBL von der Friseur-Innung zur Verfügung gestellt werden.
FRI 1
FRI 2
FRI 3
In diesem Lehrgang werden an den mitgebrachten Übungsköpfen aus FRI 1 und FRI 2 Färbetechniken trainiert.
Des weiteren stehen den Auszubildenden mehrere Langhaarübungsköpfe zur Verfügung, an denen Steck- und Flechtelemente trainiert werden.
Die Übungsköpfe sind bis zum Ende der dritten ÜBL Eigentum der Innung und dürfen weder geschnitten noch gefärbt werden.
Bei Zuwiderhandlung oder Abhandenkommen der Übungsköpfe werden diese in Rechnung gestellt.
Die Lehrgänge der Überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk stellen sicher, dass alle Auszubildenden die relevanten Fertigkeiten ihres Ausbildungsberufes in der erforderlichen Tiefe einüben können – und zwar unabhängig vom Auftragseingang und von den Tätigkeitsschwerpunkten ihres jeweiligen Lehrbetriebes. Handlungskompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit werden somit gestärkt.